Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fanfun GmbH

Die Fanfun GmbH bietet POS Systeme (fansys) mit Onlinebuchungsmöglichkeit (FanSys.Online) für Veranstalter („Kunden") an. Diese Systeme können Tickets, Speisen, Getränke etc. an Endkunde vertreiben.

§1 Geltungsbereich, Form

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge („Vertrag"), zwischen der Fanfun GmbH, Europa Allee 2, 60327 Frankfurt am Main mit dem System FanSys („fansys") und unseren Kunden.

(2) Die AGB gelten ausschließlich; Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn er im Rahmen seiner Bestellung ausdrücklich auf sie verweist und fansys diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und in deren Kenntnis liefert.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(4) Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§2 Angebote, Registrierung, Vertragsschluss

(1) fansys gibt mit der fansys App dem in § 1 (4) genannten Personenkreis die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Provision den Verkauf von Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen sowie bestimmte Leistungen im Rahmen dieser Veranstaltungen (z.B. Essen, Getränke, Fahrchips, Express-Pässe, etc.) und das Anbieten von entgeltlichen Dienstleistungen zu verbindlichen Zeiten und Orten zu organisieren („Ticketshop"), sofern Angebot und Durchführung von Veranstaltungen oder die angebotenen Dienstleistungen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen.

(2) fansys selbst bietet weder Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen noch Dienstleistungen an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen dem Kunde und deren Endkunde über den Ticketshop geschlossenen Verträge.

(3) Der Kunde hat seine im Rahmen der Registrierung in der fansys App erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

(4) Der Kunde garantiert mit seiner Registrierung, dass er den von ihm erstellten Ticketshop nur zu legalen Zwecken nutzt. Insbesondere wird er diesen nicht für den Handel mit Betäubungsmitteln, Vertrieb pornographischer Inhalte, illegalen Handel mit Waffen und Munition, illegaler Prostitution etc. nutzen. Ein Verstoß gegen diese Garantie berechtigt fansys zur sofortigen Sperrung des jeweiligen Ticketshops und zur fristlosen Kündigung des Vertrags mit dem jeweiligen Kunden.

(5) Der Kunde gibt durch Akzeptanz dieser AGB gegenüber fansys ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der fansys App ab. fansys steht es frei das Angebot anzunehmen oder abzulehnen; bei Ablehnung erhält der Kunde eine entsprechende E-Mail.

(6) Nach Vertragsschluss ist der Kunde berechtigt, den vollen Funktionsumfang der fansys App zu nutzen. Im Falle der Ablehnung des Angebots ist fansys berechtigt, die Registrierungsdaten des Kunden zu löschen.

(7) Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit dem in § 1 (4) genannten Personenkreis. Der Kunde bestätigt durch die Akzeptanz dieser AGB, diesem Personenkreis anzugehören.

§3 Zugang zu einem fansys Account, gesetzeskonformer Betrieb des Ticketshops

(1) Jeder Kunde erhält die Möglichkeit über die App oder die Webseite www.fansys.online oder fansys.cloud einen Account zu registrieren („fansys Account"). Der Kunde ist verpflichtet, den üblichen Sicherheitsanforderungen genügende Zugangsdaten und Passwörter für den fansys Account zu wählen, diese geheim zu halten und eine unberechtigte Nutzung Dritter bestmöglich zu verhindern.

(2) Der Kunde wird fansys bei Kenntnis oder Verdacht eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern unverzüglich unterrichten. fansys ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum fansys Account so lange zu sperren bis die jeweiligen Umstände aufgeklärt sind und die missbräuchliche Nutzung abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch des Zugangs zum fansys Account.

(3) Der Kunde wird die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum fansys Account eigenverantwortlich schaffen und aufrechterhalten, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und des verwandten Betriebssystems, einer ausreichenden Internet- und ggfs. WLAN-Verbindung. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des gewählten Browsers zu nutzen und aktuelle und geeignete Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

(4) Der Kunde ist allein für den rechtskonformen Betrieb seines Ticketshops verantwortlich (insbesondere richtige und vollständige Angaben gegenüber fansys zur Erstellung des notwendigen Impressums durch fansys, erforderliche Hinweise gegenüber Verbrauchern, Datenschutzrechtlich erforderliche Erklärungen, ggf. Nutzung eigener AGB etc.). fansys haftet insoweit nicht für etwaige Ansprüche Dritter, insbesondere nicht für Abmahnungen Dritter sowie die dem Kunden dadurch entstehende Kosten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nach gesonderter Vereinbarung mit fansys, die Erfüllung bestimmter dieser Pflichten von fansys bzw. über von fansys beauftragte Dienstleister einzukaufen. Dies entbindet den Kunde jedoch nicht von seiner alleinigen und stetigen Gesamtverantwortung zum rechtskonformen Betrieb des Ticketshops.

(5) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sämtliche von ihm im fansys Online-Ticketshop getätigten Eingaben, insbesondere Veranstaltungstitel, eingefügte Bilder, Videos etc., Werbetexte, Marketingmaterial etc. Er versichert insbesondere, dass er nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum verstößt. Er stellt fansys vollständig von Ansprüchen Dritter frei, die diese auf Grund von Verstößen gegen diesen § 3 (5) gegen fansys geltend machen (unter Einschluss fansys eventuell entstandener, angemessener Rechtsverteidigungskosten).

§4 Leistungen von fansys, Verfügbarkeit

(1) fansys ermöglicht dem Kunden den Verkauf von Eintrittskarten und sonstigen Dienstleistungen über den unter zu Hilfenahme der fansys App selbst gestalteten Online-Ticketshop. Ob die Veranstaltungen oder Dienstleistungen, für die der Kunde die Tickets verkauft stattfinden ist allein das Risiko des Kunden. fansys haftet in keinem Fall gegenüber dem Endkunden des Kunden für die Durchführung oder Durchführbarkeit der angebotenen Veranstaltung oder Dienstleistung.

(2) Es ist dem Kunden nicht gestattet, andere Ticketsysteme in den unter zu Hilfenahme der fansys App erstellten Online Ticketshop einzupflegen und darüber Ticketverkäufe oder Verkäufe anderer Dienstleistungen abzuwickeln.

(3) fansys räumt dem Kunden für die Laufzeit des mit ihm geschlossenen Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares oder unterlizensierbares Nutzungsrecht an der eingetragenen Wortmarke „fansys" ausschließlich zur Nutzung in seinem Online-Ticketshop ein. fansys behält sich Änderungen zur Anpassung der fansys App und der Umgebung des Online-Ticketshops an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor. fansys wird den Kunden über wesentliche Änderungen diesbezüglich unterrichten und bei Grundlegenden Änderungen der Vertragsgrundlage seine vorherige Zustimmung einholen.

(4) Die durchschnittliche Verfügbarkeit von fansys beträgt [95] % p.a., wobei Wartungs- und Installationsarbeiten von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind. Übertragungsprobleme, die auf Störungen Dritter zurückzuführen sind, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

§5 Preise, Provision

(1) Der Kunde legt die Preise für die von ihm über den fansys Online-Ticketshop vertriebenen Tickets oder Dienstleistungen („Verkaufspreis") in eigener Verantwortung fest.

(2) Der Kunde zahlt fansys keine Provision sondern ein Monatsgebühr, welches individuell vereinbart wird. In sind alle Gebühren, wie beispielsweise die Kosten für die Wartung etc., bereits enthalten. Die Gebühren für Onlinezahlungs Plattformen (Payment Service Provider) werden direkt oder indirekt mit dem Kunde abgerechnet.

(3) Der Kunde kann die fansys Gebühr sowie Gebühren für Onlinezahlungsdienstleitung entweder gegenüber seinem Endkunden ausweisen und zusätzlich in Rechnung stellen oder er kann sie verdeckt in seinen Ticketpreis mit einrechnen.

§6 Zahlungsabwicklung

(1) Der Endkunde initiiert einen Bezahlvorgang des Verkaufspreises, nachdem er seine Tickets/Produkte in den Warenkorb des Ticketshops gelegt hat und dort seine Kundendaten (Vorname, Nachname, E-Mail und Telefonnummer) angegeben hat und über den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen" gekauft hat. Als akzeptierte Zahlungsmethoden werden dem Endkunden über den Ticketshop aktuell die folgenden angeboten:

  • Kreditkarten
  • PayPal

§7 [Fehlend]

Dieser Abschnitt fehlt im vorliegenden Dokument.

§8 Werbung

Im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltungen wird der Kunde auf allen Werbemitteln (Flyer, Plakate, Anzeigen, Social Media etc.) seiner über den fansys Online-Ticketshop vertriebenen Tickets oder Dienstleistungen die Nutzung der fansys App deutlich unter Beachtung der jeweils aktuellen Corporate Identity von fansys kenntlich machen. fansys stellt dem Kunden die üblichen Druckvorlagen hierfür auf der Webseite zum Download bereit. Der Kunde wird diese Logos soweit zumutbar auf alle Werbemittel aufbringen. Weiterhin stellt der Kunde eine rechtlich einwandfreie Gestaltung der Hinweise und Anzeigen sicher und wird insbesondere alle wettbewerbsrechtlich erforderlichen Hinweise veranlassen.

§9 Datennutzung

(1) In Bezug auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten von Endkunden sind der Kunde und fansys gemeinsam verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Nutzungsdaten (z.B. Cookie-Daten, Webseitenanalyse), hinsichtlich derer fansys die alleinig verantwortliche Stelle ist. Der Kunde ist alleiniger Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes.

(2) fansys und der Kunde legen hiermit die Zwecke der Erhebung und Verwendung dieser Daten einvernehmlich wie folgt fest: fansys nutzt die über den dem Kunde zur Verfügung gestellten Ticketshop erzeugten Kundendaten für die Bestellabwicklung und die Kommunikation rund um die Bestellabwicklung, einschließlich eines eventuellen Newsletter-Versandes gemäß §9 Abs. 4.

(3) Der Kunde nutzt die über den Ticketshop erzeugten Kundendaten für die Durchführung der Veranstaltung sowie eventuell zum Newsletter-Versand gemäß §9 Abs. 4.

(4) Bei der Nutzung der Daten zum Zweck des Newsletter-Versands und anderer E-Mails mit Werbecharakter sorgen fansys und der Kunde dafür, dass der jeweilige Endkunde per double-opt-in-Verfahren dem Erhalt des jeweiligen Newsletters (fansys oder Kunde) ausdrücklich vor Erhalt zugestimmt hat. Einzelheiten der erfolgten Datennutzungen ergeben sich aus der gemeinsamen Datenschutzerklärung, mit der fansys und der Kunde die Nutzer des Ticketshops über den Datenumgang informieren werden.

(5) Sofern fansys oder der Kunde die über den Ticketshop erzeugten Kundendaten auch über die in der gemeinsamen Datenschutzerklärung genannten Zwecke oder den darin genannten Umfang hinaus erheben oder verwenden möchte, ist dies nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei und unter der Voraussetzung zulässig, dass die gemeinsame Datenschutzerklärung zuvor entsprechend angepasst wurde und die beabsichtigte Datenverwendung datenschutzrechtlich zulässig ist.

(6) fansys oder der Kunde werden ihre Zustimmung nur mit sachlichem Grund verweigern, z.B. wenn sie der begründeten Ansicht sind, dass die beabsichtigte Datenverwendung gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt.

§10 Haftung

(1) fansys haftet nicht für Störungen oder Schäden gleich welcher Art, die durch Umstände höherer Gewalt außerhalb seines Einflussbereiches verursacht wurden, die fansys auch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt nicht vorhersehen und vermeiden konnte, wie beispielsweise Stromausfall, Leitungsstörungen, Ausfall von Internetverbindung / WiFi, Streik, Naturkatastrophen, Sabotage, Krieg, Terrorismus, behördliche Verbote und Auflagen, Pandemien, Seuchen, Epidemien, Feuer, Flut, Sturm, Hagel etc. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn fansys vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

(2) Zwischen fansys und dem Endkunden des Kunden als Käufer eines Tickets oder Empfänger einer Dienstleistung bestehen keine vertraglichen Beziehungen hinsichtlich der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bzw. Dienstleistung. Der Kunde stellt fansys insoweit von allen Ansprüchen seiner Endkunden frei, die von diesen oder anderen Dritten wegen Ausfall, Verlegung oder sonstiger Probleme in Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder Dienstleistung des Kunden gegen fansys geltend gemacht werden.

(3) Auf Schadensersatz haftet fansys gegenüber dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fansys nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(4) Die sich aus diesem §10 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit fansys einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

§11 Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen nur für den Betrieb seines fansys Online-Ticketshops und die Durchführung seiner Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen einschließlich deren Bewerbung zu verwenden und an Dritte nicht weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.

§12 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der fansys in Emsdetten, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. fansys ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§13 Informationen zur Online-Streitbeilegung/ Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform") geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Die fansys GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

§14 Schlussbestimmungen

(1) fansys ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch in Textform abgesandt hat. Auf diese Folge wird fansys den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.

(2) Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von fansys ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; ist dies nicht möglich, gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

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